Hannover. Der Niedersächsische Landtag hat heute das Niedersächsische Grundsteuergesetz verabschiedet. Niedersachsen ist damit das zweite Bundesland nach Baden-Württemberg, das vom Modell des Bundes abweicht und ein eigenes Grundsteuergesetz hat. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) hatte sich von Beginn an für das Fläche-Lage-Modell eingesetzt.
Zu der Entscheidung des Landtags sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt:
„Gut gemacht, aber für Euphorie gibt es aus unserer Sicht keinen Anlass!
Die Vorteile der niedersächsischen Lösung liegen auf der Hand: Das wertunabhängige Flächenmodell mit einem Ausgleichsfaktor ist unbürokratisch und führt zu den geringsten (Mehr-)-Belastungen auch für unsere Mieter. Das Fläche-Lage-Modell ist somit einfach und gerecht zugleich.
Aber die Landesregierung hat es versäumt, mögliche neue Steuerbelastungen durch die Hintertür zu verhindern. Wir hatten empfohlen, die niedersächsischen Kommunen zur Festlegung aufkommensneutraler Hebesätze zu verpflichten. Damit wäre die Zusage des Bundes eingelöst worden, dass Eigentümer und Mieter grundsätzlich nicht durch eine höhere Grundsteuer belastet werden sollen. Stattdessen gibt es im Landesgesetz eine Öffnungsklausel bei den Hebesätzen, die wie ein Schlupfloch für Städte und Gemeinden wirken kann.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist die Arbeit jetzt nicht beendet. Vielmehr stehen wir alle noch vor großen Aufgaben. Unzählige neu zu deklarierende Grundstücke müssen erfasst werden. Wir erwarten, dass das Land ein IT-gestütztes Hochladen der Daten ermöglicht und zeitnah die technischen Schnittstellen in ELSTER für die Datenbereitstellung beschreibt. Eine händische Eingabe würde unsere Mitgliedsunternehmen über Gebühr belasten.“