Bremen. Der größte Bremer Energieversorger swb gibt einem Teil seiner Gas- und Fernwärmekunden mögliche Steuererleichterungen nicht weiter. Betroffen sind auch sozialorientierte Wohnungsunternehmen, deren Mieter von den Preisvorteilen profitiert hätten.
Dazu sagt Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw):
„Wir hatten die Energieversorger frühzeitig aufgefordert, die von der Bundesregierung angestrebte finanzielle Entlastung der Kunden durch die Herabsetzung der Umsatzsteuer bestmöglich umzusetzen. Die swb hat dies versäumt. Ich bin enttäuscht, denn Energieversorger haben überhaupt keinen Nachteil, wenn sie den niedrigeren Umsatzsteuersatz anwenden; aber die Kunden profitieren und der Staat erreicht, was er mit dem Gesetz wollte: eine finanzielle Entlastung der durch hohe Gaspreise belasteten Bürger.“
Zum Hintergrund: Der Bund hat für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und dazu zwei Abrechnungsmodelle zur Auswahl gestellt. Beim Stichtagsmodell wird die komplette Jahresabrechnung mit dem geltenden Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Ablesung berechnet. Die Kunden zahlen also für den gesamten Abrechnungszeitraum nur 7 Prozent Steuer, wenn die Abrechnung nach dem 30.09.2022 erfolgt. Die swb hingegen legt der „alten“ Abrechnung komplett 19 Prozent Umsatzsteuer zugrunde und räumt den abgesenkten Steuersatz erst für den neuen Abrechnungszeitraum ein. Einem durchschnittlichen Mieterhaushalt gehen so rund 40 Euro verloren.