Hannover/Bremen. Am 1. Januar 2021 wird das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft treten. Wichtiger Punkt dabei: Die Gewerbesteuerbefreiung für Vermietungserträge bleibt trotz Erzeugung von sogenanntem Mieterstrom erhalten. Damit wird endlich auch der Weg frei für mehr klimaschonende Mieterstrom-Modelle in städtischen Wohnquartieren. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen (vdw) rechnet damit, dass schon bald viele seiner Mitgliedsunternehmen Projekte dieser Art planen und realisieren werden.
Dazu vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Wir haben seit Anfang des Jahres bei Ministerpräsident Stephan Weil und Bürgermeister Andreas Bovenschulte Vorfahrt für Mieterstrom gefordert. Die Vorteile liegen auf der Hand: Solche Modelle funktionieren dezentral. Sie kombinieren erneuerbare Energiequellen (z.B. Photovoltaikanlagen) mit einer effizienten Stromproduktion (z.B. durch Blockheizkraftwerke). Sie lösen Innovationen aus und stärken den Anteil von Solarenergie in den Städten. Außerdem ist Mieterstrom um zehn Prozent günstiger als der örtliche Grundversorgertarif.
Am Ende gewinnen alle: Mieter, Vermieter und natürlich die Umwelt!
Mieterstrommodelle bieten die Chance, die hohen Anforderungen des Klimaschutzes mit dem Anspruch der Gesellschaft nach bezahlbarem Wohnen in Einklang zu bringen. Denn durch nachhaltige Mieterstrommodelle wird deutlich mehr CO2 reduziert als durch teure und aufwändige energetische Modernisierung bestehender Wohngebäude.“
Hintergrund: Der vdw Niedersachsen Bremen setzt sich seit langem dafür ein, die Voraussetzungen für eine dezentrale Energieversorgung grundlegend zu verbessern. Die Wohnungsunternehmen im vdw zielten immer auf die unmittelbare Verwertung der im Haus oder im Quartier erzeugten Energie in den eigenen Mietwohnungen ab. Grundidee: Der Strom, der auf dem Dach produziert wird, könnte in den Wohnungen darunter ressourcenschonend verbraucht werden. Und zwar für Beleuchtung, Waschen, den Betrieb von Wärmepumpen, Kühlung, Elektromobilität und viele andere Dinge. Problematisch waren für die Vermieter stets die ungeklärten steuerlichen Auswirkungen, denn Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien lokal erzeugen wollen, werden steuerlich gravierend benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig. Mit dem neuen EEG-Gesetz soll es endlich eine Abkopplung der Frage der Gewerbesteuer auf Vermietung von der Bereitstellung von Energie aus selbstproduziertem Strom geben.