Hannover/Bremen. Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung über die umstrittene Novelle des Telekommunikationsgesetzes beraten. Mit dem neuen Gesetz soll die jahrzehntelang bewährte Betriebskostenumlage abgeschafft werden, die bislang Mietern eine kostengünstige TV-Versorgung sowie den dringend notwendigen Glasfaserausbau der kommenden Jahre sichert. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen
Dazu sagt Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw):
„Eine schlechte, eine sozial ungerechte und investitionsfeindliche Entscheidung. Viele Mieterhaushalte werden künftig tiefer in die Tasche greifen müssen für einen modernen Fernsehanschluss. Und die sozial orientierten Wohnungsunternehmen verlieren mit der vereinbarten Fristenregelung die Planungs- und Investitionssicherheit, um ihre Wohnungsbestände im Sinne der Mieter technisch leistungsfähig und kosteneffektiv auszurüsten.
Wir halten es für sinnvoll, ein sogenanntes Opt-out-Recht für jene Mieter zu schaffen, die aus der Umlagefinanzierung und Nutzung des Breitbandanschlusses aussteigen wollen. Alle haben dann die freie Wahl. Zugleich sollte Wohnungsunternehmen weiterhin erlaubt sein, bei den Haushalten, die nicht aussteigen wollen, die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskostenumlage abzurechnen.
Wir hoffen nun auf den Bundesrat, um die Gesetzesnovelle noch zu verändern. Vor einigen Wochen hatte die Länderkammer mehrheitlich gegen den Plan der Bundesregierung gestimmt, die bewährte Betriebskostenumlage zu streichen. Ich habe den Abgeordneten aus unseren beiden Bundesländern geschrieben, sich ausdrücklich für den Erhalt der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Kosten fürs Kabelfernsehen einzusetzen.“