vdw-Direktorin plädiert für Erhalt der Umlagefähigkeit
Hannover. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) begrüßt die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung zur Grundsteuerreform. „Wir sind froh, dass das Land die Öffnungsklausel genutzt hat und vom sogenannten Scholz-Modell der Bundesregierung abrückt. Die Vorteile der niedersächsischen Lösung liegen auf der Hand. Das wertunabhängige Flächenmodell mit einem Ausgleichsfaktor ist unbürokratisch und führt zu den geringsten (Mehr-)-Belastungen auch für unsere Mieter“, sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt. Dies sei durch Modellberechnungen der Steuerexperten des vdw belegt worden.
Der vdw hatte sich schon frühzeitig für das Fläche-Lage-Modell eingesetzt, das ursprünglich im Niedersächsischen Finanzministerium entwickelt worden war.
Trotz dieser Richtungsentscheidung sieht Dr. Schmitt weiterhin Gefahr im Verzug: „Wir warnen die Politik davor, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer einzuschränken.“ Ein Wegfall der bisherigen Regelung, die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen, hätte nach Worten der Verbandsdirektorin gravierende Folgen für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft: „Die Eigenkapitalausstattung und damit die Investitionsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen wäre dramatisch geschwächt. Geplante Modernisierungsmaßnahmen sowie soziale Leistungen würden wegfallen. Ein Bärendienst für den Klimaschutz und für Mieter in schwierigen Lebenssituationen, die auf unsere freiwilligen wohnbegleitenden Dienstleistungen angewiesen sind.“
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