Hannover. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) auf den Weg gebracht. Demnach sollen Mieter keine TV-Kosten für Kabelanschlüsse mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) hält die geplante Novelle für „grundfalsch“.
Dazu vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Wir sind sehr enttäuscht über den Entwurf. Er ist unsozial! Hunderttausenden Mietern drohen nun deutlich höhere Kosten. Schon vor Wochen hatten wir die Landesregierungen in Hannover und Bremen auf die negativen Auswirkungen eines solchen Gesetzes hingewiesen. Und die Bauministerkonferenz hatte sich den Argumenten der Wohnungswirtschaft angeschlossen.
Heute erhalten 12,5 Millionen Bürger in Deutschland eine TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil ihrer Wohnungsmiete. Die Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze sowie die erforderlichen Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. Dieses System schafft eine kostengünstige TV-Versorgung für mehr als ein Viertel der deutschen Haushalte, zumal zahllose Mieterhaushalte von den Sonderkonditionen profitieren, die ihr jeweiliger Vermieter durch Verhandlungen mit Kabelnetzbetreibern erzielt hat.
Wer der Novelle jetzt zustimmt, nimmt gravierende Nachteile für Mieter wissentlich in Kauf. Fällt die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhouse-Breitbandnetze weg, müssten die einzelnen Mietparteien jeweils eigene Verträge abschließen, was zu Mehrausgaben von bis zu 200 Euro im Jahr führen würde.
Noch gravierender sind die Folgen für Haushalte, die Transfereinkommen beziehen. Bei ihnen übernimmt der Sozialhilfeträger mit den Kosten der Unterkunft den TV-Anschluss. Sind die Kabelkosten nicht mehr umlagefähig, müssten diese Mieter den Anschluss aus eigener Tasche zahlen. Sowohl sozialpolitisch als auch mit Blick auf den Informationsbedarf der Bevölkerung ist dies aus meiner Sicht nicht akzeptabel.“