Der am 15.06.2020 veröffentlichte Entwurf eines BMF-Schreibens zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze kann Wohnungsunternehmen bei unverzüglichen Handeln die Chance eröffnen, Leistungen vor dem 30.06.2020 im Rahmen von Teilleistungen vom 01.07. bis 31.12.2020 abzurechen.