Am 1. Januar 2021 wird das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft treten. Wichtiger Punkt dabei: Die Gewerbesteuerbefreiung für Vermietungserträge bleibt trotz Erzeugung von sogenanntem Mieterstrom erhalten. Damit wird endlich auch der Weg frei für mehr klimaschonende Mieterstrom-Modelle in städtischen Wohnquartieren. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen (vdw) rechnet damit, dass schon bald viele seiner Mitgliedsunternehmen Projekte dieser Art planen und realisieren werden.